Rettungsring

Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook Austria AG

Seit dem 23.09.2019 ist bekannt, dass der Reiseveranstalter Thomas Cook in verschiedenen europäischen Ländern Insolvenz angemeldet hat. Ebenso hat die Thomas Cook Austria AG (Neckermann-Reisen) nun ihre Insolvenz gemeldet. 

Viele Kunden sind direkt von den Folgen betroffen oder zumindest verunsichert. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie als Kunden zusammengefasst: 

Der Insolvenzversicherer der Thomas Cook Austria AG (Neckermann-Reisen) ist die Swiss Re, und wir, AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich (Allianz Travel), agieren als Abwickler für Thomas Cook Austria AG (Neckermann-Reisen) und die Swiss Re. Wir stellen sicher, dass Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der Pauschalreiseverordnung (PRV) gebucht oder angetreten haben, einen finanziellen Schaden, der ihnen aus so einer Reise entsteht, gemäß den Vorgaben der PRV ersetzt bekommen. Ebenso helfen wir mit entsprechenden Handlungsanleitungen bei der Organisation von Rückflügen. 

Bitte beachten Sie, dass die Absicherung ausschließlich Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen im Sinne der Pauschalreiseverordnung umfasst. Nicht eingeschlossen sind z.B. reine Flugbuchungen oder reine Hotelbuchungen. 

Update 14.2.2020

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Großteil aller geltenden Ansprüche bereits fertig geprüft und ausgezahlt worden ist. Innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgt die Prüfung der noch ausständigen Schäden und sofern alle Unterlagen vorhanden sind, werden diese auch zur Auszahlung freigegeben. Wir möchten uns vielmals für Ihre Geduld bedanken.

Update 17.1.2020

Der Prüfungs- sowie Auszahlungsprozess zu den eingelangten Schadenersatzforderungen im Rahmen der Thomas Cook Insolvenz läuft derzeit auf Hochtouren. Wie geplant werden wir den Großteil der Schäden bis Ende Jänner erfolgreich ausgezahlt haben. Laut derzeitigem Stand wird der Auszahlungsprozess Mitte Februar abgeschlossen sein, vorausgesetzt, dass uns alle dafür relevanten Unterlagen vorliegen. In Fällen, in denen weitere Informationen notwendig sind, werden die einreichenden Personen selbstverständlich separat per E-Mail informiert. Die Deckungssumme wird in jedem Fall ausreichen, so dass alle eingereichten geltenden und berechtigten Ansprüche in voller Höhe ausgezahlt werden können. Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld und von telefonischen Rückfragen zum Auszahlungsstatus abzusehen. Wir danken Ihnen vielmals für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen auf diesem Weg ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2020!

Update 06.12.2019

Nachdem die Einreichfrist für geltende Ansprüche am 17.11.2019 geendet hat, freuen wir uns Sie darüber informieren zu können, dass wir bereits mit dem Prüfungs- sowie Auszahlungsprozess gestartet haben.  

Aufgrund der hohen Anzahl an eingelangten Schadenersatzforderungen, bitten wir um Verständnis, dass es bis zu 8 Wochen dauern kann bis Sie Ihre geltenden Ansprüche von uns erstattet bekommen. Wir sind darum bemüht Ihnen Ihre zustehende Forderung schnellst möglich auf ihre angegebene Bankverbindung zu überweisen und bitten Sie höflich von Anfragen zum Auszahlungsstatus abzusehen.

Im Falle, dass Sie dennoch eine Rückfrage rund um Ihre gestellte Forderung haben, können Sie sich selbstverständlich wie gewohnt per Email (thomascook.at@allianz.com) oder per Post an Allianz Partners wenden.

Update 04.10.2019

Der Masseverwalter der Thomas Cook Austria AG, Dr. Günther Hödl, hat heute darüber informiert, dass nun auch alle zukünftigen Reisen mit Abreisedatum ab 01.11.2019 und danach nicht mehr durchgeführt werden. Weiters teilte der Masseverwalter mit, dass alle bereits getätigten Anzahlungen der Kunden, die noch bei den Reisebüros verblieben und noch nicht an Thomas Cook Austria weitergeleitet worden sind, von ihm freigegeben wurden. Das betrifft alle Anzahlungen der Kunden für Reisen ab 05.10.2019 und später.

Somit können sich alle betroffenen Pauschalreisenden bezüglich der Erstattung der bereits gezahlten Kosten oder bezüglich einer möglichen Neubuchung für alle Reisen ab dem 05.10.2019 und später direkt an ihr Reisebüro wenden. Für Ansprüche der bereits gezahlten und abgesagten Reisen bis zum 04.10.2019 wenden sich betroffene Reisende bitte an Allianz Partners (AWP P&C S.A.).

Kunden, die ihre Pauschalreise direkt telefonisch oder im Internet bei Thomas Cook Austria gebucht haben, können sich mit Ihren Erstattungsansprüchen via Email (thomascook.at@allianz.com) an Allianz Partners wenden.

Update 30.9.2019

Der Masseverwalter der Thomas Cook Austria AG, Mag. Dr. Günther Hödl, hat bekannt gegeben, dass Reisen mit Abreisedatum ab 05.10.2019 bis einschließlich 31.10.2019 nicht durchgeführt werden.
Alle betroffenen Reisenden werden gebeten, sich bezüglich der Erstattung der bereits gezahlten Kosten oder bezüglich einer möglichen Neubuchung für Reisen ab dem 05.10.2019 direkt an ihr Reisebüro zu wenden.

Reichen Sie Ihre Buchungs- und Zahlungsbestätigungen sowie eine Bankverbindung und eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes schriftlich innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab 23.09.2019 (Fristende 17.11.2019) bei der AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, ein. 

Per E-Mail: thomascook.at@allianz.com

Per Post:
AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich 
Service Center, Stichwort: „Thomas Cook“ 
Hietzinger Kai 101-105 
1130 Wien 

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft über den Auszahlungsbetrag frühestens nach dem Ablauf der 8 Wochen-Frist, voraussichtlich bis Ende des Jahres, erfolgen kann. Selbstverständlich werden Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Wir befinden uns im ständigen Austausch mit Thomas Cook Austria AG (Neckermann-Reisen) und informieren Kunden und Reisepartner hier über die neusten Entwicklungen. 

 

 

Sabine Forsthuber
Communications 

AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich 
Linzer Straße 225
A-1140 Wien

T: +43 1 525 03 0 

E: presse.at@allianz.com

 

Claudius Halik
PR-Büro Halik 

Sparkassaplatz 5a/2 
2000 Stockerau 

T: +43 2266 67477 – 17 

E: c.halik@halik.at