Veranstaltungs­versicherung für Eintrittskarten und Seminare

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Prämie: 4,5% des Seminarpreises
Prämie: 4% des Ticketpreises
Stornoversicherung
Ihre Stornokosten bzw. die Kosten der Eintrittskarte werden erstattet, wenn Sie aus versicherten Gründen das Seminar bzw. die Veranstaltung nicht besuchen können.
Bis zum gewählten Seminarpreis
(max. 10.000 €)
Bis zum gewählten Eintrittskartenpreis
(max. 750 €)
Abbruchversicherung
Ersatz der Kosten für den nicht genutzten Teil des Seminars nach Seminarabbruch (gemäß den in den AVB für die Seminarversicherung angeführten Gründen) Abbruchdeckung kommt ausschließlich für Seminare mit einer Dauer von mehr als 1 Tag zur Anwendung.
Bis zum gewählten Seminarpreis
(max. 10.000 €)
  • Die Veranstaltungsversicherungen sind für alle Nutzungsarten - auch geschäftlich gültig. 
  • Sofortiger Stornoschutz gilt bei Versicherungsabschluss bis 3 Tage nach Veranstaltungsbuchung. 
  • Bei späterem Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Abschluss ereignen.
  • Ab einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gilt der Versicherungsschutz für die Stornodeckung nur bei gleichzeitiger Veranstaltungs- und Versicherungsbuchung (spätestens 3 Tage nach Buchung).

Hier finden Sie mehr Information über die räumliche Gültigkeit Ihrer Reiseversicherung.

Benötigen Sie zusätzliche Informationen zu unseren
Veranstaltungsversicherungen?

T: +43 1 525 03 6945
E:
service.at@allianz.com

Wir sind werktags gerne für Sie da!

  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Einreichung der Scheidungsklage/Trennungsantrags
  • Nichtbestehen der Abschlussklasse bzw. Matura
  • Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst
  • Elementarschaden/Einbruchsdiebstahl am Eigentum
Ebenfalls inkludiert sind eine plötzliche schwere Krankheit, schwert Unfallverletzung oder Tod naher Verwandter (Ehepartner:in, Lebensgefährt:innen, Kinder, Eltern, Geschwister, Schwäger:in). Eine unerwartete schwere Erkrankung besteht, wenn nach Abschluss der Reisestornoversicherung aus einem stabilen Gesundheitszustand heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die den Antritt der Reise verhindern. Eine Krankheit ist "schwer", wenn dadurch der Reiseantritt nicht zumutbar ist.
Münzen
Wir übernehmen 100% der Seminar-Stornokosten oder ersetzen die Kosten der Eintrittskarte.
Diamant
Unsere Expert:innen im Service Center und in der Leistungsabteilung beraten Sie schnell und kompetent. Sie können uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder mit uns chatten.
Telefon
Stornieren oder abwarten? Unser Allianz Travel Mediziner:innen-Team berät Sie bei Ihrer Entscheidung.
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